Work and Travel

Katalog STEP IN



Katalog 2011/12 über career-contact.net bestellbar. weiter...


Das Working Holiday Visum (WHV) – eine junge aber erfolgreiche Geschichte


Im Sommer 1980 wurde das erste bilaterale Abkommen für Arbeiten und Reisen (Work and Travel) zwischen Japan und Australien abgeschlossen. Das so genannte Working Holiday Visum erlaubte es Jugendlichen und jungen Menschen mit japanischer bzw. australischer Staatsangehörigkeit im Alter von 18 bis 30 Jahren für ein Jahr in dem ausgewählten Land zu reisen und gleichzeitig in einem bestimmten Rahmen in dem jeweils anderen Partnerland eine bezahlte Arbeit anzunehmen.

Dieses Pilotabkommen zwischen Japan und Australien entwickelte sich sehr erfolgreich und so folgten dem Beispiel auch viele andere Länder: Inzwischen können alle jungen Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft in Japan, Kanada, Australien und Neuseeland mit dem WHV arbeiten und reisen.


Die Working Holiday Visa Bestimmungen – Ähnliche Abkommen aber unterschiedliche Ausgestaltung

Wichtig zu beachten ist dabei, dass die Working Holiday Visa zwar alle ein ähnliches Grundgerüst haben, die feinen Unterschiede aber nicht unterschätzt werden sollten.

Ursache der Differenzen ist die, dass es kein weltweites Abkommen zu den Working Holiday Visa gibt, da die Verhandlungen immer nur zwischen zwei Ländern stattfinden.

Damit ihr euch einen Überblick verschaffen könnt, haben wir allgemeine Bestimmungen und die wichtigsten Unterschiede kurz auf einen Blick zusammengefasst.


Allgemeine Bestimmungen:

  • eine Altersbegrenzung von 18-30/35 Jahre

  • die Antragsteller dürfen nicht von Kindern begleitet werden, bzw. müssen kinderlos sein

  • die Dauer der WHV ist auf ein Jahr begrenzt.

  • für Praktika in qualifizierten Arbeitsbereichen gibt es gesonderte länderspezifische Regelungen, da der Sinn hinter den WHV eigentlich das Reisen sein soll und das Arbeiten nur zur „ergänzenden Finanzierung“ genutzt werden sollte

  • ein Grundkapital ist verpflichtend: Der Nachweis von 2000 bis zu 3000 Euro auf dem Konto ist Pflicht (das kann selbstverständlich auch geliehen sein)