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Das Working Holiday Visum (WHV) – eine junge aber erfolgreiche Geschichte
Im Sommer 1980 wurde das erste bilaterale Abkommen für Arbeiten und Reisen (Work and Travel) zwischen Japan und Australien abgeschlossen. Das so genannte Working Holiday Visum erlaubte es Jugendlichen und jungen Menschen mit japanischer bzw. australischer Staatsangehörigkeit im Alter von 18 bis 30 Jahren für ein Jahr in dem ausgewählten Land zu reisen und gleichzeitig in einem bestimmten Rahmen in dem jeweils anderen Partnerland eine bezahlte Arbeit anzunehmen. Dieses Pilotabkommen zwischen Japan und Australien entwickelte sich sehr erfolgreich und so folgten dem Beispiel auch viele andere Länder: Inzwischen können alle jungen Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft in Japan, Kanada, Australien und Neuseeland mit dem WHV arbeiten und reisen. Die Working Holiday Visa Bestimmungen – Ähnliche Abkommen aber unterschiedliche AusgestaltungWichtig zu beachten ist dabei, dass die Working Holiday Visa zwar alle ein ähnliches Grundgerüst haben, die feinen Unterschiede aber nicht unterschätzt werden sollten. Ursache der Differenzen ist die, dass es kein weltweites Abkommen zu den Working Holiday Visa gibt, da die Verhandlungen immer nur zwischen zwei Ländern stattfinden. Damit ihr euch einen Überblick verschaffen könnt, haben wir allgemeine Bestimmungen und die wichtigsten Unterschiede kurz auf einen Blick zusammengefasst. Allgemeine Bestimmungen:
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